Wie wir arbeiten.
Der Verein lebt davon, dass Mitglieder mitmachen. Der Vorstand hält den Rahmen, die Gewässerwarte kümmern sich um Besatz und Ufer, und bei den Arbeitseinsätzen packen alle mit an. Was dabei gilt, steht hier zum Nachlesen.
Satzung des Vereins
Dieser Text ist ein Platzhalter und noch nicht die beschlossene Satzung. Vor dem Echtbetrieb im Verwaltungsbereich durch die gültige Fassung ersetzen.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Sportfischerei-Verein Burgdorf e.V." und hat seinen Sitz in Uetze. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Pflege und Hege der Vereinsgewässer, die Ausübung des Angelsports nach waidgerechten Grundsätzen, der Schutz von Natur und Gewässern sowie die Ausbildung und Förderung der Jugend.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung und die Gewässerordnung an.
§ 4 Beiträge
Die Höhe des Jahresbeitrags legt die Mitgliederversammlung fest. Der Beitrag gilt jeweils für ein volles Kalenderjahr.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich und kann schriftlich oder über das Kündigungsformular dieser Website erklärt werden. Der Beitrag für das laufende Jahr bleibt bestehen, bis zum 31. Dezember darf weiterhin geangelt werden.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Regeln am Wasser
Damit alle Freude am Angeln haben und unsere Gewässer in Ordnung bleiben, gilt an allen Vereinsgewässern:
Rücksicht und Miteinander
- Angelplätze werden nicht belegt oder reserviert. Wer zuerst da ist, angelt dort.
- Ausreichend Abstand zu anderen Anglerinnen und Anglern halten.
- Lärm vermeiden, besonders in den frühen Morgen- und späten Abendstunden.
- Anweisungen der Gewässerwarte und des Vorstands ist Folge zu leisten.
Gewässer und Natur
- Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten. Die Übersicht dazu findest du unter Fang melden.
- Uferbewuchs nicht beschädigen, Schilfzonen und Brutplätze meiden.
- Feuer nur an ausgewiesenen Stellen und nur mit Erlaubnis.
- Fahrzeuge ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen abstellen.
Sauberkeit
- Der Angelplatz wird sauberer verlassen, als er vorgefunden wurde. Abfall, auch fremder, wird mitgenommen.
- Schnurreste und Haken gehören immer in den Müllbeutel, niemals ins Wasser oder ins Gebüsch.
- Bei einem Aufenthalt ab 24 Stunden ist die Entsorgung von Fäkalien einzuplanen. Entsprechende Behältnisse sind mitzuführen und wieder mitzunehmen.
Fang und Entnahme
- Es wird nur entnommen, was auch verwertet wird.
- Fänge sind über das Fang-Formular zu melden.
- Untermaßige und geschonte Fische werden schonend zurückgesetzt.
Diese Regeln ergänzen die Gewässerordnung des Vereins. Bei Verstößen kann der Vorstand die Erlaubnis entziehen.
Der Vorstand.
Gewählt von der Mitgliederversammlung, ansprechbar das ganze Jahr.
Vertritt den Verein nach außen und hält den Laden zusammen.
Springt ein, wo es klemmt.
Beiträge, Kasse und alles mit Zahlen.
Organisiert Gemeinschaftsangeln und Feste.
Leitet die Jugendgruppe.
Protokolle, Post und Mitgliederverwaltung, dazu die Website.
Die Gewässerwarte.
Je Gewässer eine Ansprechperson für Besatz, Uferpflege und alles, was am Wasser auffällt.
Besatz, Ufer und Bestand am tiefsten Teich.
Besatz und Pflege
Besatz, Ufer und Bestand am ältesten Gewässer.
Das Media-Team.
Kümmert sich um diese Website, den Blog und die Fotos von Arbeitseinsätzen und Festen.
Baut und pflegt diese Website und betreut unsere Kanäle.
Protokolle, Post und Mitgliederverwaltung, dazu die Website.
Lust, dabei zu sein?
Der Aufnahmeantrag ist in zehn Minuten ausgefüllt. Und wenn du erst einmal schauen willst, wie es bei uns zugeht: Die nächsten Termine stehen offen.